Wählen Sie Ihr Vorhaben aus. Sie bekommen den Antragsablauf in der richtigen Reihenfolge, alle Fristen, eine abhakbare Unterlagen-Checkliste zum Ausdrucken und die Direktlinks zu allen Portalen.
Stand: 20. August 2026. Zum 21.07.2026 sind die reformierten BEG-Richtlinien in Kraft getreten (Gebäudemodernisierungsgesetz), zum 30.07.2026 die neuen Merkblätter für den Klimafreundlichen Neubau. Tilgungszuschüsse und Zuschusssätze wurden dabei teils deutlich gesenkt. Alle Angaben auf dieser Seite sind gegen die aktuellen KfW-Merkblätter geprüft. Maßgeblich ist gleichwohl stets das Merkblatt in der zum Zeitpunkt Ihres Antragseingangs bei der KfW gültigen Fassung — die Angaben hier sind eine Orientierung, keine Zusage.
Die KfW hat für Gebäude über ein Dutzend Programme mit ähnlichen Namen und sehr unterschiedlichen Regeln. Beantworten Sie zwei bis drei Fragen — Sie landen beim passenden Produkt.
Alle Programme dieser Seite, sortiert nach Gebäude und Vorhaben. Ein Klick öffnet die Details.
Sie wissen schon, worum es geht? Dann hier entlang.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer einen Auftrag zu früh unterschreibt, verliert die Förderung — ohne Ausnahme und ohne Härtefallregelung.
Haken Sie ab, was Sie beisammen haben. Mit „Checkliste drucken“ erhalten Sie eine saubere Fassung für Ihre Unterlagen — inklusive Ablauf.
Was das Gebäude und die Anlagentechnik erfüllen müssen, damit die Förderung trägt. Verdichtet auf das, was in der Planung wirklich entscheidet — die vollständigen Anforderungen stehen in der jeweils verlinkten Quelle.
Jeder Punkt hier kostet im Ernstfall die komplette Förderung. Sie sind alle vermeidbar.
Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende bzw. auflösende Bedingung gilt als Vorhabenbeginn. Vor Antragseingang bei der KfW ist die Förderung damit endgültig weg. Lassen Sie jeden Vertrag mit der Klausel „gültig vorbehaltlich der Förderzusage der KfW“ versehen.
Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW, nicht bei Ihrem Finanzierungspartner. Dessen Bearbeitungszeit ist Ihr Risiko — planen Sie Puffer ein.
Alle Rechnungen müssen unbar beglichen werden, auf Ihren Namen lauten, in deutscher Sprache und in Euro ausgestellt sein und die Adresse des Objekts nennen. Barzahlungen sind nicht nachweisfähig.
Der Energieeffizienz-Experte muss vorhabenbezogen gesondert beauftragt und gesondert abgerechnet werden. Er darf nicht mit dem ausführenden Betrieb verflochten sein. „Alles inklusive“-Pakete vom Bauträger sind ein Problem.
Beim Zuschuss verfällt die Förderung ersatzlos, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig eingereicht wird. Beim Kredit rutscht der Tilgungszuschuss auf den nächsten Verrechnungszeitpunkt — oder entfällt.
Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden. Insbesondere sind der Steuerbonus nach § 35c bzw. § 35a EStG und die BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen — auch nicht aufgeteilt in Material und Arbeitslohn. Aus öffentlichen Mitteln zusammen sind höchstens 60 % Förderquote zulässig.
Seit der Reform vom 21.07.2026 schließen sich Effizienzhaus-Förderung (BEG WG/NWG) und Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM, etwa die Heizungsförderung 458) gegenseitig aus — mit einer Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Wer erst die Heizung fördern lässt und zwei Jahre später sanieren will, steht ohne Förderung da. Die Reihenfolge gehört deshalb vor den ersten Antrag geplant.
Alle Links führen direkt zur offiziellen Quelle bei KfW, BAFA und der Deutschen Energie-Agentur.
Für fast jede KfW-Förderung ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ohnehin Pflicht — er erstellt die Bestätigung zum Antrag und später die Bestätigung nach Durchführung. Ich übernehme das gesamte Verfahren von der Bestandsaufnahme bis zum Verwendungsnachweis.