Außenmaße des Gebäudes. Hüllfläche, Volumen und Wohnfläche werden automatisch berechnet — bei Bedarf manuell überschreibbar.
Wand-, Dach-, Boden- und Fensterflächen mit U-Werten. Tipp: "Bauart wählen" füllt typische U-Werte aus.
| Bauteil | Bauart | A [m²] | U [W/m²K] | Fx |
|---|
| Wand | A [m²] | Uw | g-Wert |
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Vorab-Berechnung nach DIN V 18599 / GEG. Für den finalen Bedarfsausweis: Übergabe an der-energieausweis.com.
Der Pfeil zeigt automatisch auf die berechnete Klasse — basierend auf dem Endenergiebedarf QE.
Falls vorhanden: Architektur-Plan, Bestandszeichnung oder Grundriss als PDF zur Eingabe beifügen — wird mit der E-Mail mitgeschickt.
Alle Daten werden als E-Mail an beratung@rolfkrause.com übermittelt — inklusive optionalem Grundriss. Aus diesen Daten erstellt Herr Krause Ihnen den rechtsgültigen Wärmeschutznachweis nach DIN V 18599.
Wenn Sie die Daten nicht selbst eingeben möchten, füllen Sie oben in Tab 1 nur Bauherr und Gebäudeadresse aus und klicken Sie auf „📨 Zur Anfrage". Die Daten gehen direkt an Herrn Krause — er übernimmt die weitere Datenerfassung und meldet sich bei Ihnen.
Strukturierte Erfassung der Bauteile und Anlagentechnik. Für Bauherren ohne bauphysikalische Vorkenntnisse — alle U-Werte und Wirkungsgrade sind mit Standardwerten vorbelegt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Wärmeschutznachweis nach DIN V 18599 und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der Wärmeschutznachweis ist die rechnerische Überprüfung, ob ein Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Er weist nach, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (H'T) die Grenzwerte nicht überschreiten. Der Wärmeschutznachweis ist Pflicht für Neubauten und größere Sanierungen und wird nach DIN V 18599 erstellt.
Bei uns kostet die Erstellung eines Wärmeschutznachweises 490 € inkl. MwSt als Festpreis. Im Preis enthalten sind die vollständige Berechnung nach DIN V 18599, alle U-Werte der Bauteile, der Vergleich mit GEG-Anforderungen, eine telefonische Beratung und der PDF-Bericht. Die Bearbeitungszeit beträgt 5 bis 7 Werktage nach Eingang aller Unterlagen.
Der Wärmeschutznachweis ist gesetzlich erforderlich bei: Neubau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes, Anbauten ab 50 m² Nutzfläche, Aufstockung um neue Geschosse, größeren Sanierungen mit Antrag auf KfW- oder BAFA-Förderung sowie bei Erstellung eines Bedarfsausweises. Der Nachweis ist meist Bestandteil des Bauantrags.
Der Wärmeschutznachweis ist eine rechnerische Überprüfung der GEG-Anforderungen vor dem Bau (Genehmigungsphase). Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument für den Verkauf, die Vermietung oder Sanierung — er informiert über die Energiekennwerte. Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung ähnlich dem Wärmeschutznachweis, der Verbrauchsausweis hingegen auf realen Verbrauchsdaten.
Erforderlich sind: aktuelle Grundrisspläne aller Geschosse, Schnitte und Ansichten, Angaben zu den Bauteilen (Wandaufbauten, Dämmung, Fenstertypen mit U-Werten), Informationen zur Heizungs- und Lüftungstechnik sowie das Baujahr und ggf. Sanierungsstand. Für die schnelle Bearbeitung empfehlen wir, die Unterlagen als PDF einzureichen.
Ja, über unsere Schnelleingabe können Sie alle Daten strukturiert eintragen, einen Grundriss als PDF hochladen und den Auftrag direkt online verbindlich erteilen. Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Berechnung erfolgt durch unser Ingenieurbüro für die Erstellung von Wärmeschutznachweisen, die Lieferung des fertigen Nachweises als PDF nach 5 bis 7 Werktagen.
H'T (spezifischer Transmissionswärmeverlust) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Hüllfläche und Kelvin Temperaturdifferenz durch die Gebäudehülle entweicht — Maß für die Dämmqualität. QP (Jahres-Primärenergiebedarf) bewertet die gesamte Energiekette inklusive Vorketten der Energieträger. Beide Werte müssen die GEG-Grenzwerte einhalten (QP ≤ 0,75 × QP,REF und H'T ≤ Grenzwert nach Gebäudegröße).
Den Wärmeschutznachweis dürfen ausschließlich Bauvorlageberechtigte (Architekten, Bauingenieure) sowie Energieeffizienz-Experten der dena-Liste erstellen. Unser Ingenieurbüro Rolf Krause ist mit Dipl.-Ing. Rolf Krause (KfW-Expertennummer EB473095) seit über 25 Jahren auf Bauphysik spezialisiert und für alle BEG-Förderprogramme bundesweit zugelassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt regulär 5 bis 7 Werktage nach Eingang aller vollständigen Unterlagen. Bei sehr eiligen Projekten ist gegen Aufpreis eine Express-Bearbeitung in 2 bis 3 Werktagen möglich. Rückfragen zu unklaren Bauteilen können die Bearbeitung verlängern — eine sorgfältige Eingabe der Daten beschleunigt den Prozess.
Ja, der Wärmeschutznachweis ist die Grundlage für KfW-Förderanträge nach den BEG-Programmen (KfW 261 für Wohngebäude, KfW 358/359 für Heizungstausch). Auf Wunsch erweitern wir den Nachweis um den Effizienzhaus-Berechnungslauf nach KfW-Vorgaben. Die zusätzliche Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Das ingenieurbüro rolf krause ist seit über 25 Jahren auf Bauphysik und energetische Gebäudeberatung spezialisiert. Als Ingenieurbüro für die Erstellung von Wärmeschutznachweisen bieten wir Bauherren, Architekten, Bauträgern und Sanierungsplanern in ganz Deutschland einen strukturierten Online-Service: Sie erfassen Ihre Gebäude- und Anlagendaten in unserer geführten Schnelleingabe, laden den Grundriss als PDF hoch und erhalten den fertigen Wärmeschutznachweis nach DIN V 18599 innerhalb von 5–7 Werktagen.
Der Wärmeschutznachweis online ist die zeitgemäße Form der energetischen Berechnung: Sie sparen sich Vor-Ort-Termine, lange Bearbeitungszeiten und intransparente Honorare. Unser Festpreis von 490 € inkl. MwSt (Wohngebäude bis 8 Wohneinheiten) umfasst alle Berechnungen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bauteil-U-Werte, den spezifischen Transmissionswärmeverlust H'T, den Jahres-Primärenergiebedarf QP, einen GEG-Vergleich sowie eine telefonische Rückfrage bei Unklarheiten. Sie erhalten den fertigen Nachweis als professionellen PDF-Bericht.
Der Wärmeschutznachweis ist Pflicht für Neubauten und größere Sanierungen — er ist Bestandteil des Bauantrags und Voraussetzung für KfW- und BAFA-Förderungen. Er bescheinigt, dass Ihr Gebäude die GEG-Anforderungen einhält und ist die Grundlage für den Bedarfsausweis. Bei Sanierungen zeigt er, welche energetischen Maßnahmen nötig sind, um beispielsweise die Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55 oder 40 zu erreichen. Auch für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist die Berechnung relevant.
Erstellt durch Dipl.-Ing. Rolf Krause, ingenieurbüro rolf krause, Brüggen NRW · KfW-Expertennummer EB473095 · seit über 25 Jahren spezialisiert auf Bauphysik, Wärmeschutznachweise, Energieausweise und Sanierungsfahrpläne.